Schall und Rauch

Am Hof von Camelot soll noch der Vorname, allenfalls ergänzt durch den Beruf (Lanzelot, König Artus …), zur Bezeichnung von Individuen genügt haben. Seitdem hat sich viel getan. In Adelskreisen etwa pflegen Eltern schon vor der Geburt des junkerlichen Nachwuchses tief in den Berg der verfügbaren Vornamen einzufahren, um dort unten Klafter um Klafter aus dem Stollen zu brechen. Heraus kommen Leute mit 113 Vornamen („Hyacinth-Ferdinand-Leander-etcetc… Freiherr von Duodezien-Janzweithinten), ausgeschrieben ist das Potpourri länger als die Chinesische Mauer. Die Tendenz gibt es auch unter uns bürgerlichen Kahlhirschen, die nicht über ein derart eindrucksvolles Namensgeweih verfügen. Bei Vielen zeigt das Kardiogramm einen ekstatischen Hüpfer, wenn man sie mit „Doktor“ anredet. Und so nimmt man Mühen auf sich, dem Hauptgericht des eigenen Namens einen „Dr.“ als Vorspeise hinzuzufügen. Während kein Pass-Amt der Welt auf die Idee käme, derlei kunstvolle Namensblähung zu verbieten, hatte   Janice „Lokelani“ Keihanaikukauakahihuliheekahaunaele jahrelang Schwierigkeiten mit den Behörden im US-Bundesstaat Hawaii. Nicht mehr als 35 Buchstaben sehen dessen Pässe für den gesamten Namen vor. Weswegen die Dame aufgrund der unvermeidlichen Abkürzungen bei Verkehrskontrollen und auf Flughäfen regelmäßig Probleme hatte. Nun hat ein US-Gericht endlich zu ihren Gunsten entschieden, wobei uns der Vorteil kaum einleuchtet: Es scheint leichter, Kap Hoorn in einer Badewanne zu umrunden als das korrekt auszusprechen. Und eine Unterschrift erfordert absolute Ruhe und vorherige Meditation.

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