Drohnenschlacht

Im Leben sind die Guten und die Bösen nicht so leicht auseinander zu halten wie im Karl-May-Film. Das gilt besonders für jenen 62-jährigen Landshuter, gegen den aktuell ein Strafverfahren läuft. Per Drohne hatte er sich Einblick in einen Garten verschafft, um die dort vermuteten Nackten zu filmen. Bevor nun die alte Empörungsmaschine holternd und polternd in Bewegung gerät, wollen wir den Mann in Schutz nehmen: Voyerismus ist erstens eine überaus ökonomische  Spielart des Erotischen: Während auf der einen Seite zwei Menschen gemeinsam das Blut der Ekstase aus dampfenden Schalen schlürfen, bis sich deren zitternde Anspannung endlich in Posaunengedröhn und grellblitzendem Lustgewitter entlädt, kann auf der anderen Seite auch ein unbeteiligter Dritter – trotz räumlicher Trennung – mit den beiden in Schweiß geraten. Zweitens spricht der Gebrauch einer Drohne für ein gesundes Maß an Technikfreude, so ein Ding ist schließlich praktisch wie ein Rollator. Den Unterschied dagegen macht, wie so ein Ding eingesetzt wird: denn Geheimdienstler und Voyeure mögen beide so beliebt sein wie ein Furunkel oder gar wie Kassel. Aber bei letzterem dient es ausschließlich dem Wellenritt der Lüste. Während die Drohnennutzung bei Geheimdiensten den Schwefelstank behördlicher Neugier ausdünstet. Die Landshuter Strafverfolger sollten also Milde zeigen: Es kann schließlich nicht sein, dass das Ausspähen von Mitmenschen aus bürokratischen Kalkül mit einem festen Job und einer Pensionsberechtigung belohnt wird. Während ein Mann, der das selbe aus  Enthusiasmus tut, dafür vor Gericht landet!

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